Keine Aliquotierung eines bedingten Bilanzgeldes : LG Wien 44 Cg 166/85 v.5.12.1985

Macht der Arbeitgeber die Auszahlung des Bilanzgeldes aber davon abhängig, dass sich der Arbeitnehmer am 31. März des Folgejahres noch in ungekündigter Stellung befinden muss, wird die Auszahlung des Bilanzgeldes durch den Arbeitgeber von einer Beendigung abhängig gemacht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:30.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikationen
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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