Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz: Mitbestimmung bei Personalinformationssystem
Der Spruch der Einigungsstelle gestattet diese Datenläufe zwar unter bestimmten Voraussetzungen, stellt aber durch eine Beteiligung des Betriebsrats bei allen Folgemassnahmen sicher, dass aus den gewonnenen Erkenntnissen keine unkontrollierbaren Folgerungen gezogen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Datenschutz-Berater (1986; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
331.15 Betriebsverfassung 331.15 Personalinformationssystem 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-519093 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |