Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz: Mitbestimmung bei Personalinformationssystem

Der Spruch der Einigungsstelle gestattet diese Datenläufe zwar unter bestimmten Voraussetzungen, stellt aber durch eine Beteiligung des Betriebsrats bei allen Folgemassnahmen sicher, dass aus den gewonnenen Erkenntnissen keine unkontrollierbaren Folgerungen gezogen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater (1986; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:12.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Personalinformationssystem
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz Dokument Nr. A-519093 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage