Rechnungslegung nach Art. XLII EGZPO : OGH 7 Ob 683/84 v.30.7.1985 - EGZPO: Art. XLII

Eine Eidesleistung kann nur zu einzelnen konkreten Rechnungsposten begehrt werden, weil sich die Klage nur auf einen statischen Zustand und nicht auf eine Vermögensentwicklung beziehen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-518983 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage