Rechnungslegung nach Art. XLII EGZPO : OGH 7 Ob 683/84 v.30.7.1985 - EGZPO: Art. XLII
Eine Eidesleistung kann nur zu einzelnen konkreten Rechnungsposten begehrt werden, weil sich die Klage nur auf einen statischen Zustand und nicht auf eine Vermögensentwicklung beziehen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Eidesleistung kann nur zu einzelnen konkreten Rechnungsposten begehrt werden, weil sich die Klage nur auf einen statischen Zustand und nicht auf eine Vermögensentwicklung beziehen kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |