Beratungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat : EA Klagenfurt Re 49/85 v.25.11.1985 - ArbVG: 92 Abs.1

Die in 92 Abs.1 ArbVG genannten, vierteljährlich abzuhaltenden Beratungen müssen unabhängig von einer Betriebsratsinitiative stattfinden / Auf Verlangen des Betriebsrates sind Beratungen auch allmonatlich abzuhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-518950 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage