Bilanzrichtlinie für Banken : Fristengliederung

Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes am 1. Januar 1986 sind die Bilanzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft (Vierte und Siebte Richtlinie) sowie die Richtlinie zur Koordinierung der Zulassungsbedingungen für Wirtschaftsprüfer (Achte Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (1986; Nr 10)
VerfasserIn: Friedmann, Günter
Ort / Verlag / Datum:15.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bankwesen
340.134 Gesetzgebung
657.37 Bilanzen
657.47 Rechnungswesen, betriebliches
657.63 Wirtschaftsprüfung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.71 Bankwesen Dokument Nr. A-518774 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage