Begriff des Arbeitsortes und der Entfernungszulage für Kraftfahrer : LG Wien 44 Cg 185/85 v.4.11.1985

Der typische Zweck einer Entfernungszulage besteht darin, den mit einer auswärtigen Dienstleistung verbundenen Mehraufwand des Arbeitnehmers pauschal abzugelten. Bei Fahrten im selben Gemeindegebiet entsteht ein solcher Mehraufwand im Vergleich zu Fahrten ausserhalb desselben regelmässig nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:18.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
331.238 Fahrkostenvergütung
331.226 Trennungszulage
331.238 Diäten
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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