Begriff des Arbeitsortes und der Entfernungszulage für Kraftfahrer : LG Wien 44 Cg 185/85 v.4.11.1985

Der typische Zweck einer Entfernungszulage besteht darin, den mit einer auswärtigen Dienstleistung verbundenen Mehraufwand des Arbeitnehmers pauschal abzugelten. Bei Fahrten im selben Gemeindegebiet entsteht ein solcher Mehraufwand im Vergleich zu Fahrten ausserhalb desselben regelmässig nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:18.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
331.238 Fahrkostenvergütung
331.226 Trennungszulage
331.238 Diäten
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulagen Dokument Nr. A-517832 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage