Begriff des Arbeitsortes und der Entfernungszulage für Kraftfahrer : LG Wien 44 Cg 185/85 v.4.11.1985
Der typische Zweck einer Entfernungszulage besteht darin, den mit einer auswärtigen Dienstleistung verbundenen Mehraufwand des Arbeitnehmers pauschal abzugelten. Bei Fahrten im selben Gemeindegebiet entsteht ein solcher Mehraufwand im Vergleich zu Fahrten ausserhalb desselben regelmässig nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Lohnzulagen
331.238 Fahrkostenvergütung 331.226 Trennungszulage 331.238 Diäten |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulagen | Dokument Nr. A-517832 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |