ZEST muss auf Einkommensteuer angerechnet werden : VfGH: Zinsertragsteuer darf nicht zur Doppelbesteuerung führen

Wenn die unterschiedliche Gestaltung der Zinsertragsteuer und der Einkommensteuer in manchen Details (Bemessungsgrundlage, Freibetrag) der Anrechenbarkeit an sich nicht entgegensteht, dann lässt insbesondere der 46 Abs.1 Z.2 EStG 1972 (Anrechnung der im Abzugswege einbehaltene Steuerbeträge) auch di...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1986; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:05.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Steuern
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn die unterschiedliche Gestaltung der Zinsertragsteuer und der Einkommensteuer in manchen Details (Bemessungsgrundlage, Freibetrag) der Anrechenbarkeit an sich nicht entgegensteht, dann lässt insbesondere der 46 Abs.1 Z.2 EStG 1972 (Anrechnung der im Abzugswege einbehaltene Steuerbeträge) auch die verfassungskonforme Auslegung zu, dass die einbehaltene und entrichtete Zinsertragsteuer auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog