1 UWG : OGH 4 Ob 353/85 v.10.9.1985
Gegen die guten Sitten verstösst auch der Händler, der von einem anderen in sittenwidriger sklavischer Nachahmung hergestellte Ware trotz Kenntnis der verbotenen Handlungsweise des Erzeugers weiterbezieht und in seinem Unternehmen absetzt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (1986; Nr 1; S 15-16)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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