Die Rechtsstellung des Vertragsbediensteten anlässlich einer Versetzung

Eine vertragsändernde Versetzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Zustimmung des Vertragsbediensteten. Eine direktoriale örtliche Versetzung ist für den Sonderfall eines Sprengelbediensteten auf Grund der gesetzlichen Anordnung des 6 iVm 4 Abs.2 lit b VBG innerhalb des Verwaltungssprengels...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1986; Nr 2; S 115-122)
VerfasserIn: Grof, Alfred
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.084 Vertragsbedienstete
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine vertragsändernde Versetzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Zustimmung des Vertragsbediensteten. Eine direktoriale örtliche Versetzung ist für den Sonderfall eines Sprengelbediensteten auf Grund der gesetzlichen Anordnung des 6 iVm 4 Abs.2 lit b VBG innerhalb des Verwaltungssprengels zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog