Versetzung mit 'Degradierung' : OGH 14 Ob 7/86 v.4.3.1986

101 ArbVG / Unter einer solchen Verschlechterung ist jede Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers zu verstehen, wobei sowohl materielle, als auch immaterielle Nachteile in Betracht kommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:13.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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