Rückzahlung von Versicherungsprovisionen : OGH 4 Ob 76/84 v.15.10.1985 - ABGB: 879 Abs.1, 1437, 1486 Z.5

Eine Vereinbarung, wonach der Provisionsanspruch als erworben gilt, sobald die Prämie eingegangen ist, und der Vertreter den Anspruch in vereinbarter Höhe nur unter der Bedingung erwirbt, dass die Versicherung durch die volle vereinbarte Dauer aufrecht bleibt, widrigenfalls der Differenzbetrag zwisc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.27 Reisevertreter
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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