Rückzahlung von Versicherungsprovisionen : OGH 4 Ob 76/84 v.15.10.1985 - ABGB: 879 Abs.1, 1437, 1486 Z.5
Eine Vereinbarung, wonach der Provisionsanspruch als erworben gilt, sobald die Prämie eingegangen ist, und der Vertreter den Anspruch in vereinbarter Höhe nur unter der Bedingung erwirbt, dass die Versicherung durch die volle vereinbarte Dauer aufrecht bleibt, widrigenfalls der Differenzbetrag zwisc...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.27 Reisevertreter
331.23 Lohnformen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Vereinbarung, wonach der Provisionsanspruch als erworben gilt, sobald die Prämie eingegangen ist, und der Vertreter den Anspruch in vereinbarter Höhe nur unter der Bedingung erwirbt, dass die Versicherung durch die volle vereinbarte Dauer aufrecht bleibt, widrigenfalls der Differenzbetrag zwischen verrechneter und entsprechend kürzerer Provision rückzuvergüten ist, ist nicht sittenwidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |