Rückzahlung von Versicherungsprovisionen : OGH 4 Ob 76/84 v.15.10.1985 - ABGB: 879 Abs.1, 1437, 1486 Z.5

Eine Vereinbarung, wonach der Provisionsanspruch als erworben gilt, sobald die Prämie eingegangen ist, und der Vertreter den Anspruch in vereinbarter Höhe nur unter der Bedingung erwirbt, dass die Versicherung durch die volle vereinbarte Dauer aufrecht bleibt, widrigenfalls der Differenzbetrag zwisc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.27 Reisevertreter
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Vereinbarung, wonach der Provisionsanspruch als erworben gilt, sobald die Prämie eingegangen ist, und der Vertreter den Anspruch in vereinbarter Höhe nur unter der Bedingung erwirbt, dass die Versicherung durch die volle vereinbarte Dauer aufrecht bleibt, widrigenfalls der Differenzbetrag zwischen verrechneter und entsprechend kürzerer Provision rückzuvergüten ist, ist nicht sittenwidrig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog