22 Abs.1 Z.1 EStG, 17 Abs.3 RFG / 38 Abs.4 EStG, 1 Abs.1 UrhG : VwGH 85/14/0057/6 v.26.9.1985

Wer für ein Rundfunkunternehmen journalistisch tätig ist, ist auch iS des EStG als Journalist anzusehen / Die Gestaltung von Live-Hörfunksendungen mit Information und unterhaltenden Musikpassagen ist eine eigentümliche geistige Schöpfung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rundfunkrecht (1986; Nr 1/2; S 13-15)
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.4 Journalisten
347.78 Urheberrecht
336.2 Einkommensteuer
654.19 Rundfunk
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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