22 Abs.1 Z.1 EStG, 17 Abs.3 RFG / 38 Abs.4 EStG, 1 Abs.1 UrhG : VwGH 85/14/0057/6 v.26.9.1985
Wer für ein Rundfunkunternehmen journalistisch tätig ist, ist auch iS des EStG als Journalist anzusehen / Die Gestaltung von Live-Hörfunksendungen mit Information und unterhaltenden Musikpassagen ist eine eigentümliche geistige Schöpfung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rundfunkrecht (1986; Nr 1/2; S 13-15)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 070.4 Journalisten
347.78 Urheberrecht 336.2 Einkommensteuer 654.19 Rundfunk 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wer für ein Rundfunkunternehmen journalistisch tätig ist, ist auch iS des EStG als Journalist anzusehen / Die Gestaltung von Live-Hörfunksendungen mit Information und unterhaltenden Musikpassagen ist eine eigentümliche geistige Schöpfung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |