Art.112 Abs.2 BayV : BayVfGH Vf 20-VII-84 v.27.9.1985

Aussenantennenverbote, auch wenn sie zur Bewahrung des historischen Stadtbildes erlassen wurden, verletzen das Grundrecht der Informationsfreiheit (Rundfunkempfangsfreiheit).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rundfunkrecht (1986; Nr 1/2; S 21-24)
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:711.62 Bauordnung
654.19 Rundfunk
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aussenantennenverbote, auch wenn sie zur Bewahrung des historischen Stadtbildes erlassen wurden, verletzen das Grundrecht der Informationsfreiheit (Rundfunkempfangsfreiheit).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog