Die Rundfunkfreiheit in Österreich
Die Rundfunkfreiheit ist in Österreich durch Art.10 Abs.1 der in Verfassungsrang stehenden EMRK jedermann gewährleistet / Die nationale österreichische Rechtsordnung hat vom besonderen Vorbehalt des Art.10 Abs.1 letzter Satz EMRK Gebrauch gemacht und durch das BVG-Rundfunk ein Konzessionssystem auf...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (1986; Nr 6; S 209-213)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 31.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
342.72/.73 Freiheit 351.751 Medienrecht 341.241 Abkommen, internationale |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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