Die Rundfunkfreiheit in Österreich

Die Rundfunkfreiheit ist in Österreich durch Art.10 Abs.1 der in Verfassungsrang stehenden EMRK jedermann gewährleistet / Die nationale österreichische Rechtsordnung hat vom besonderen Vorbehalt des Art.10 Abs.1 letzter Satz EMRK Gebrauch gemacht und durch das BVG-Rundfunk ein Konzessionssystem auf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1986; Nr 6; S 209-213)
VerfasserIn: Binder, Bruno
Ort / Verlag / Datum:31.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
342.72/.73 Freiheit
351.751 Medienrecht
341.241 Abkommen, internationale
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein