Nichtige Dienstverträge nach bürgerlichem Recht : VGH 84/13/0015 v.22.1.1986

Die in 47 Abs.3 EStG enthaltene Definition des Dienstverhältnisses ist eine eigenständige des Steuerrechtes / Es ist daher steuerrechtlich völlig bedeutungslos, ob ein Dienstvertrag - nach bürgerlichem Recht - nichtig oder anfechtbar ist. Die ausgeübte Tätigkeit muss dem im Steuerrecht beschriebenen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
336.2 Einkommensteuer
336.2 Steuerrecht
336.2 Lohnsteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in 47 Abs.3 EStG enthaltene Definition des Dienstverhältnisses ist eine eigenständige des Steuerrechtes / Es ist daher steuerrechtlich völlig bedeutungslos, ob ein Dienstvertrag - nach bürgerlichem Recht - nichtig oder anfechtbar ist. Die ausgeübte Tätigkeit muss dem im Steuerrecht beschriebenen 'Tatbild' entsprechen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog