Der Schutzzweck als Mittel der Haftungsbegrenzung im Vertragsrecht
1. Die Haftungsbegrenzung im Vertragsrecht muss aus dem Schatten des Deliktrechts hervorgeholt werden oft sind die Unterschiede erheblich / 2. Die Adäquanztheorie alleine ermöglicht keine wirksame Haftungsbegrenzung, solange man am 'optimalen Beobachter' und damit praktisch an der äquivale...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1986; Nr 7; S 305-314)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche 347.513 Schadenersatz 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Die Haftungsbegrenzung im Vertragsrecht muss aus dem Schatten des Deliktrechts hervorgeholt werden oft sind die Unterschiede erheblich / 2. Die Adäquanztheorie alleine ermöglicht keine wirksame Haftungsbegrenzung, solange man am 'optimalen Beobachter' und damit praktisch an der äquivalenten Verursachung festhält / 3. Die Lehre vom Schutzzweck alleine hilft im Vertragsrecht kaum weiter / 4. Die Haftung nach Risikobereichen zu verteilen, ist die ungeschminkte und ehrlichste Lösung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |