Der Betriebsstättenbegriff im internationalen Steuerrecht : Geschäftseinrichtungen und ständige Vertretungen als Besteuerungsobjekt

Die Bedeutung des Betriebsstättenbegriffs liegt aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts vor allem in der territorialen Abgrenzung der nationalen Besteuerungsansprüche einzelner Staaten an gewerblichen Gewinnen eines Abgabepflichtigen, die dem innerstaatlichen Besteuerungsanspruch mehrerer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1986; Nr 10; S 136-142)
VerfasserIn: Jirousek, Heinz
Ort / Verlag / Datum:05.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.93 Betriebe
341.241 Abkommen, internationale
336.2 Steuerrecht
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