Wesen des Dienstzettels : AG Wien 1 Cr 2052/85 v.16.1.1986 - Die Vereinbarung von 'Kapovaz' (kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit) in einem Dienstzettel, ist nichtig

Die im Arbeitszeitgesetz enthaltenen Normen über die Arbeitszeitverlängerungen regeln grundsätzlich die öffentlich-rechtliche Seite. Sie geben Aufschluss darüber, inwieweit Mehrarbeit überhaupt erlaubt ist, behandeln aber nicht die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer zu Überstundenleistungen verpflich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82 Arbeitsbedingungen
331.81 Arbeitszeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im Arbeitszeitgesetz enthaltenen Normen über die Arbeitszeitverlängerungen regeln grundsätzlich die öffentlich-rechtliche Seite. Sie geben Aufschluss darüber, inwieweit Mehrarbeit überhaupt erlaubt ist, behandeln aber nicht die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer zu Überstundenleistungen verpflichtet ist / Dem Arbeitnehmer stehen Überstundenentlohnungen zu, sobald er Überstunden im Sinne des AZG geleistet hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog