Hörigkeit erlaubt keinen Schritt zur Urne : Das Sachwalterschaftsgesetz schafft vor jeder Wahl zwei Klassen von Behinderten
Auch alle Behinderte dürfen zur Urne schreiten, die in häuslicher Pflege sind. Das Gesetz schliesst nur die Menschen vom Wahlrecht aus, denen 'wegen mangelnder Handlungsfähigkeit' ein Sachwalter zugeteilt worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1986)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.8 Wahlrecht
347.155 Entmündigung 3-056.34 Geisteskranke |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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