Hörigkeit erlaubt keinen Schritt zur Urne : Das Sachwalterschaftsgesetz schafft vor jeder Wahl zwei Klassen von Behinderten

Auch alle Behinderte dürfen zur Urne schreiten, die in häuslicher Pflege sind. Das Gesetz schliesst nur die Menschen vom Wahlrecht aus, denen 'wegen mangelnder Handlungsfähigkeit' ein Sachwalter zugeteilt worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1986)
VerfasserIn: Redtenbacher, Robert
Ort / Verlag / Datum:19.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.8 Wahlrecht
347.155 Entmündigung
3-056.34 Geisteskranke
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch alle Behinderte dürfen zur Urne schreiten, die in häuslicher Pflege sind. Das Gesetz schliesst nur die Menschen vom Wahlrecht aus, denen 'wegen mangelnder Handlungsfähigkeit' ein Sachwalter zugeteilt worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog