273 Abs.2 ABGB - 'andere Hilfe' : OGH 8 Ob 543/85 v.18.4.1985 / 15 AussStrG - Amtsrekurs in Sachwalterschaftssachen

'Hilfe' iS dieser Gesetzesstelle kann nur ein Tätigwerden bedeuten, das dazu beiträgt, eine bestimmte Willensbildung des Kuranden zu verwirklichen. Es kann sich dabei im Verhältnis zur behinderten Person nur um eine unterstützende Funktion handeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1986; Nr 4; S 107-108)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.64 Vormundschaft
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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