273 Abs.2 ABGB - 'andere Hilfe' : OGH 8 Ob 543/85 v.18.4.1985 / 15 AussStrG - Amtsrekurs in Sachwalterschaftssachen

'Hilfe' iS dieser Gesetzesstelle kann nur ein Tätigwerden bedeuten, das dazu beiträgt, eine bestimmte Willensbildung des Kuranden zu verwirklichen. Es kann sich dabei im Verhältnis zur behinderten Person nur um eine unterstützende Funktion handeln.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1986; Nr 4; S 107-108)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.64 Vormundschaft
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Hilfe' iS dieser Gesetzesstelle kann nur ein Tätigwerden bedeuten, das dazu beiträgt, eine bestimmte Willensbildung des Kuranden zu verwirklichen. Es kann sich dabei im Verhältnis zur behinderten Person nur um eine unterstützende Funktion handeln.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog