Umfang der Bankenhaftung für Konkursverschleppung einer AG : BGH v.11.11.1985
Die Haftung aus 826 BGB wegen der Verschleppung des Konkurses einer Aktiengesellschaft erstreckt sich regelmässig nicht auf den Schaden von Anlegern, die während der Verschleppungszeit (alte) Aktien der Gesellschaft von Dritten erwerben und dafür einen nach der Lage des Unternehmens zu hohen Preis z...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 13; S 837-841)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
658.114.4 Aktiengesellschaft 347.736 Konkurs 347.51 Haftpflicht 347.725 Aktienrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Die Haftung aus 826 BGB wegen der Verschleppung des Konkurses einer Aktiengesellschaft erstreckt sich regelmässig nicht auf den Schaden von Anlegern, die während der Verschleppungszeit (alte) Aktien der Gesellschaft von Dritten erwerben und dafür einen nach der Lage des Unternehmens zu hohen Preis zahlen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |