Ausgleich von Betriebsrenten nach Scheidung neu zu regeln : Bundesverfassungsgericht: Schuldenrechtliche Lösung verfassungswidrig / Hinweise an den Gesetzgeber
Vor allem entfällt der Anspruch mit dem Tode des Zahlungsverpflichteten. Auch kann die geschiedene Frau erst dann Zahlungen verlangen, wenn der Mann die Betriebsrente erhält. Schliesslich kann auch die Höhe dieser Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.627 Ehescheidung 347.4 Schuldrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-511411 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |