Ausgleich von Betriebsrenten nach Scheidung neu zu regeln : Bundesverfassungsgericht: Schuldenrechtliche Lösung verfassungswidrig / Hinweise an den Gesetzgeber

Vor allem entfällt der Anspruch mit dem Tode des Zahlungsverpflichteten. Auch kann die geschiedene Frau erst dann Zahlungen verlangen, wenn der Mann die Betriebsrente erhält. Schliesslich kann auch die Höhe dieser Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:09.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.627 Ehescheidung
347.4 Schuldrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vor allem entfällt der Anspruch mit dem Tode des Zahlungsverpflichteten. Auch kann die geschiedene Frau erst dann Zahlungen verlangen, wenn der Mann die Betriebsrente erhält. Schliesslich kann auch die Höhe dieser Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog