Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse : BGH v.27.11.1985
Ausnahmsweise kann auch Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse (mit) bestimmen, das der im Zeitpunkt der Scheidung kurz vor dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung stehende Ehegatte aus der Anfangsstellung seiner beruflichen Laufbahn erzielt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 11; S 720-722)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht | Dokument Nr. A-511353 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |