Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse : BGH v.27.11.1985

Ausnahmsweise kann auch Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse (mit) bestimmen, das der im Zeitpunkt der Scheidung kurz vor dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung stehende Ehegatte aus der Anfangsstellung seiner beruflichen Laufbahn erzielt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 11; S 720-722)
Ort / Verlag / Datum:12.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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