Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse : BGH v.27.11.1985
Ausnahmsweise kann auch Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse (mit) bestimmen, das der im Zeitpunkt der Scheidung kurz vor dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung stehende Ehegatte aus der Anfangsstellung seiner beruflichen Laufbahn erzielt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 11; S 720-722)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ausnahmsweise kann auch Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse (mit) bestimmen, das der im Zeitpunkt der Scheidung kurz vor dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung stehende Ehegatte aus der Anfangsstellung seiner beruflichen Laufbahn erzielt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |