Lichtbildschutz nach der UrhG-Novelle: neue Schutzfristen
Die am 1. Juli 1985 in Kraft getretene Novelle des deutschen Urheberrechtsgesetzes hat für die Fotografen entscheidende Verbesserungen gebracht: Einführung einer neuen Kategorie von Lichtbildern, die 'Dokumente der Zeitgeschichte sind' mit 50-jähriger Schutzdauer.
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Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1986; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 7 Kunst
07 Presse 347.78 Urheberrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die am 1. Juli 1985 in Kraft getretene Novelle des deutschen Urheberrechtsgesetzes hat für die Fotografen entscheidende Verbesserungen gebracht: Einführung einer neuen Kategorie von Lichtbildern, die 'Dokumente der Zeitgeschichte sind' mit 50-jähriger Schutzdauer. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |