Formularmässige Haftungsfreizeichnung für grob fahrlässige Auskunft
Aus alledem sollte man den Schluss ziehen, dass im Rahmen der Gute-Sitten-Klausel nur nach leichter und grober Fahrlässigkeit, nicht aber innerhalb der groben Fahrlässigkeit weiter differenziert werden darf, wenn man nicht die Grenzen der geltenden Rechtsordnung übersteigen will.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1986; Nr 5/6; S 144-149)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.56 Haftpflicht, berufliche 336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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