Formularmässige Haftungsfreizeichnung für grob fahrlässige Auskunft

Aus alledem sollte man den Schluss ziehen, dass im Rahmen der Gute-Sitten-Klausel nur nach leichter und grober Fahrlässigkeit, nicht aber innerhalb der groben Fahrlässigkeit weiter differenziert werden darf, wenn man nicht die Grenzen der geltenden Rechtsordnung übersteigen will.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1986; Nr 5/6; S 144-149)
VerfasserIn: Jabornegg, Peter
Ort / Verlag / Datum:15.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus alledem sollte man den Schluss ziehen, dass im Rahmen der Gute-Sitten-Klausel nur nach leichter und grober Fahrlässigkeit, nicht aber innerhalb der groben Fahrlässigkeit weiter differenziert werden darf, wenn man nicht die Grenzen der geltenden Rechtsordnung übersteigen will.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog