27 (16) MRG - verbotene Ablöse : OGH 6 Ob 502/85 v.18.4.1985
Eine zwischen Vermieter und zurücktretendem Mieter geschlossene Vereinbarung, wonach letzterer für die Zustimmung zum Mieterwechsel eine Zahlung zu leisten hat, ist gemäss 27 Abs.1 Z.5 MRG verboten. - Im Anwendungsbereich des 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann 27 Abs.1 Z.1 oder 5 MRG zu unterst...
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Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1986; Nr 4; S 113-115)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
347.4 Vertragsrecht 351.778.541 Mietzins 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine zwischen Vermieter und zurücktretendem Mieter geschlossene Vereinbarung, wonach letzterer für die Zustimmung zum Mieterwechsel eine Zahlung zu leisten hat, ist gemäss 27 Abs.1 Z.5 MRG verboten. - Im Anwendungsbereich des 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann 27 Abs.1 Z.1 oder 5 MRG zu unterstellen, wenn der laufende zulässige Mietzins nicht ausgeschöpft wurde, ausser es handelt sich um echte Mietzinsvorauszahlungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |