27 (16) MRG - verbotene Ablöse : OGH 6 Ob 502/85 v.18.4.1985

Eine zwischen Vermieter und zurücktretendem Mieter geschlossene Vereinbarung, wonach letzterer für die Zustimmung zum Mieterwechsel eine Zahlung zu leisten hat, ist gemäss 27 Abs.1 Z.5 MRG verboten. - Im Anwendungsbereich des 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann 27 Abs.1 Z.1 oder 5 MRG zu unterst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1986; Nr 4; S 113-115)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
347.4 Vertragsrecht
351.778.541 Mietzins
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine zwischen Vermieter und zurücktretendem Mieter geschlossene Vereinbarung, wonach letzterer für die Zustimmung zum Mieterwechsel eine Zahlung zu leisten hat, ist gemäss 27 Abs.1 Z.5 MRG verboten. - Im Anwendungsbereich des 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann 27 Abs.1 Z.1 oder 5 MRG zu unterstellen, wenn der laufende zulässige Mietzins nicht ausgeschöpft wurde, ausser es handelt sich um echte Mietzinsvorauszahlungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog