110 JN Art.13 Abs.3 Haager Minderjährigenschutzübereinkommen 26 JWG 24 IPRG : OGH 8 Ob 541/84 v.12.4.1984
1. Inländische Gerichtsbarkeit für Pflegschaftsmassnahmen hinsichtlich Minderjähriger ist gegeben, wenn die Pflegebefohlenen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben / 2. Das Haager Minderjährigenschutzabkommen ist nur auf Staatsangehörige von Vertragsstaaten anzuwenden / 3. Die Bestimmungen d...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1985; Nr 4; S 289-294)
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Ort / Verlag / Datum: | 1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
341.241 Abkommen, internationale 347.98 Gerichte: Zuständigkeit 347.634 Elternrecht 3-053.2 Kinder 362.85 Jugendschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Inländische Gerichtsbarkeit für Pflegschaftsmassnahmen hinsichtlich Minderjähriger ist gegeben, wenn die Pflegebefohlenen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben / 2. Das Haager Minderjährigenschutzabkommen ist nur auf Staatsangehörige von Vertragsstaaten anzuwenden / 3. Die Bestimmungen des JWG, die auch öffentliches Recht enthalten, sind als öffentliches Recht nach dem Territorialitätsprinzip anzuwenden / 4. Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und ihren ehelichen Kindern sind nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |