1, 14 UWG, 1, 12 Abs.1 RabG : OGH 4 Ob 382/85 v.10.12.1985

Für die Frage, ob eine Vereinigung (ein Verband) eine Tätigkeit zur Förderung gewerblicher Belange (Interessen) auch tatsächlich ausüben muss und ob dazu die Verfolgung von Wettbewerbsverstössen ausreicht, besteht zwischen Vereinigungen nach 14 UWG und Verbänden nach 12 Abs.1 RabG kein Unterschied....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1986; Nr 1; S 24-27)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
061.2 Vereine
658.881 Rabatte
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Frage, ob eine Vereinigung (ein Verband) eine Tätigkeit zur Förderung gewerblicher Belange (Interessen) auch tatsächlich ausüben muss und ob dazu die Verfolgung von Wettbewerbsverstössen ausreicht, besteht zwischen Vereinigungen nach 14 UWG und Verbänden nach 12 Abs.1 RabG kein Unterschied.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog