1, 14 UWG, 1, 12 Abs.1 RabG : OGH 4 Ob 382/85 v.10.12.1985
Für die Frage, ob eine Vereinigung (ein Verband) eine Tätigkeit zur Förderung gewerblicher Belange (Interessen) auch tatsächlich ausüben muss und ob dazu die Verfolgung von Wettbewerbsverstössen ausreicht, besteht zwischen Vereinigungen nach 14 UWG und Verbänden nach 12 Abs.1 RabG kein Unterschied....
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Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1986; Nr 1; S 24-27)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.776 Wettbewerbsrecht
061.2 Vereine 658.881 Rabatte 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für die Frage, ob eine Vereinigung (ein Verband) eine Tätigkeit zur Förderung gewerblicher Belange (Interessen) auch tatsächlich ausüben muss und ob dazu die Verfolgung von Wettbewerbsverstössen ausreicht, besteht zwischen Vereinigungen nach 14 UWG und Verbänden nach 12 Abs.1 RabG kein Unterschied. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |