Karenzentschädigung nach Wettbewerbsverstoss : Bundesarbeitsgericht v.10.9.1985

Hält der Arbeitnehmer nach einem Verstoss gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dieses wieder ein, so kann er auch wieder Karenzentschädigung verlangen. Der Arbeitgeber kann jedoch von den in 325 BGB aufgezählten Rechten Gebrauch machen und sich von der Zahlungsverpflichtung befreien, wenn e...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:10.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hält der Arbeitnehmer nach einem Verstoss gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dieses wieder ein, so kann er auch wieder Karenzentschädigung verlangen. Der Arbeitgeber kann jedoch von den in 325 BGB aufgezählten Rechten Gebrauch machen und sich von der Zahlungsverpflichtung befreien, wenn er an der Einhaltung des Wettbewerbsverbots kein Interesse mehr hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog