Organisatorische Regelungen mit Aussenwirkung durch Verwaltungsvorschriften? : Bemerkungen zum Beschluss des HessVGH v.1.4.1985
Als Ergebnis ist damit festzuhalten, dass aussenrechtlich relevante Kompetenzen im Bereich des Bundesrechts durch die Verwaltung nur auf der Basis des Art.80 GG ausgeübt werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 5; S 190-194)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.07 Verwaltung, öffentliche
656.2 ÖBB 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.07 Verwaltung, öffentliche | Dokument Nr. A-506979 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |