Organisatorische Regelungen mit Aussenwirkung durch Verwaltungsvorschriften? : Bemerkungen zum Beschluss des HessVGH v.1.4.1985

Als Ergebnis ist damit festzuhalten, dass aussenrechtlich relevante Kompetenzen im Bereich des Bundesrechts durch die Verwaltung nur auf der Basis des Art.80 GG ausgeübt werden können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 5; S 190-194)
VerfasserIn: Schenke, Rüdiger
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
656.2 ÖBB
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Ergebnis ist damit festzuhalten, dass aussenrechtlich relevante Kompetenzen im Bereich des Bundesrechts durch die Verwaltung nur auf der Basis des Art.80 GG ausgeübt werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog