Kontrolle der Nachrichtendienste bei der Post-und Fernmeldeüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika

Während in der Bundesrepublik Gesetzeszweck der Schutz des Vertrauens bei der Beförderung von der öffentlichen Gewalt anvertrauten Mitteilungen ist, dient das amerikanische Gesetz in erster Linie dem Schutz der Privatsphäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 5; S 169-177)
VerfasserIn: Arndt, Claus
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.75 Sicherheit, öffentliche
384 Fernmeldewesen
656.8 Postwesen
342.7 Grundrechte
34.05 Rechtsvergleichung
342.738 Postgeheimnis
Region:BRD
USA
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