'Mutterschaftsaustritt' und Urlaubsabgeltung : OGH 4 Ob 10/85 v.26.2.1985 - AngG: 23 a Abs.3 - UrlG: 9, 10
1. Das Austrittsrecht nach 23 a Abs.3 AngG steht auch in jenen Fällen zu, in denen mangels fünfjähriger Dienstzeit noch kein Abfertigungsanspruch entstanden ist / 2. Dieser 'Mutterschaftsaustritt' ist kein vorzeitiger Austritt mit wichtigem Grund iSd traditionellen arbeitsrechtlichen Termi...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1986; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) 331.817(094.5) Urlaubsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Das Austrittsrecht nach 23 a Abs.3 AngG steht auch in jenen Fällen zu, in denen mangels fünfjähriger Dienstzeit noch kein Abfertigungsanspruch entstanden ist / 2. Dieser 'Mutterschaftsaustritt' ist kein vorzeitiger Austritt mit wichtigem Grund iSd traditionellen arbeitsrechtlichen Terminologie / 3. Der begründete vorzeitige Austritt iSd 9 Abs.1 Z.2 UrlG ist mit dem vorzeitigen Austritt aus wichtigem Grund im Sinne dieser Terminologie identisch. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |