Rechtzeitigkeit von Gehaltsüberweisungen : OGH 4 Ob 55/85 v.14.5.1985 - AngG: 15

1. Bei vereinbarter Überweisung des Gehaltes auf das Konto des Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dazu erforderlichen Dispositionen unter Berücksichtigung der üblichen Überweisungsdauer so rechtzeitig zu treffen, dass das Gehalt dem Konto am Fälligkeitstag bereits gutgeschrieben ist...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:26.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Bei vereinbarter Überweisung des Gehaltes auf das Konto des Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dazu erforderlichen Dispositionen unter Berücksichtigung der üblichen Überweisungsdauer so rechtzeitig zu treffen, dass das Gehalt dem Konto am Fälligkeitstag bereits gutgeschrieben ist / 2. Vereinbarungen, wonach das Gehalt des Angestellten erst später als am Schluss eines jeden Kalendermonats zu zahlen ist, sind nichtig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog