Konventionalstrafe aus Konkurrenzklausel bei Arbeitgeberkündigung : OGH 4 Ob 134/85 v.28.10.1985

Anders ist es dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung von vornherein auf sein Entlassungsrecht stützt, oder der Arbeitnehmer unter Berufung auf einen bestehenden Austrittsgrund kündigt, die Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen also in Form einer Kündigung durchgeführt wird / Bei der...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:04.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Anders ist es dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung von vornherein auf sein Entlassungsrecht stützt, oder der Arbeitnehmer unter Berufung auf einen bestehenden Austrittsgrund kündigt, die Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen also in Form einer Kündigung durchgeführt wird / Bei der Lösung des Dienstverhältnisses muss dem Arbeitnehmer klar erkennbar sein, dass ein wichtiger Lösungsgrund in Anspruch genommen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog