Konventionalstrafe aus Konkurrenzklausel bei Arbeitgeberkündigung : OGH 4 Ob 134/85 v.28.10.1985
Anders ist es dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung von vornherein auf sein Entlassungsrecht stützt, oder der Arbeitnehmer unter Berufung auf einen bestehenden Austrittsgrund kündigt, die Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen also in Form einer Kündigung durchgeführt wird / Bei der...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Anders ist es dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung von vornherein auf sein Entlassungsrecht stützt, oder der Arbeitnehmer unter Berufung auf einen bestehenden Austrittsgrund kündigt, die Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen also in Form einer Kündigung durchgeführt wird / Bei der Lösung des Dienstverhältnisses muss dem Arbeitnehmer klar erkennbar sein, dass ein wichtiger Lösungsgrund in Anspruch genommen wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |