Widerruf einer Bestellung zum GesmbH-Geschäftsführer wegen Konkurrenztätigkeit : OGH 3 Ob 555/85 v.2.10.1985
Für den Lauf der Frist zur Abberufung eines GesmbH-Geschäftsführers wegen Übertretung des Konkurrenzverbotes gemäss 24 Abs.4 GesmbH-Gesetz ist positives Wissen erforderlich, während blosses Wissenmüssen oder blosse Vermutung nicht genügt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 GesmbH
331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für den Lauf der Frist zur Abberufung eines GesmbH-Geschäftsführers wegen Übertretung des Konkurrenzverbotes gemäss 24 Abs.4 GesmbH-Gesetz ist positives Wissen erforderlich, während blosses Wissenmüssen oder blosse Vermutung nicht genügt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |