Widerruf einer Bestellung zum GesmbH-Geschäftsführer wegen Konkurrenztätigkeit : OGH 3 Ob 555/85 v.2.10.1985

Für den Lauf der Frist zur Abberufung eines GesmbH-Geschäftsführers wegen Übertretung des Konkurrenzverbotes gemäss 24 Abs.4 GesmbH-Gesetz ist positives Wissen erforderlich, während blosses Wissenmüssen oder blosse Vermutung nicht genügt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für den Lauf der Frist zur Abberufung eines GesmbH-Geschäftsführers wegen Übertretung des Konkurrenzverbotes gemäss 24 Abs.4 GesmbH-Gesetz ist positives Wissen erforderlich, während blosses Wissenmüssen oder blosse Vermutung nicht genügt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog