Die Immunität der Abgeordneten im Disziplinarverfahren

Disziplinarverfahren gegen Abgeordnete können ohne Zustimmung des Parlaments durchgeführt werden. Das Parlament kann die Aussetzung des Verfahrens nicht verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 3; S 93-98)
VerfasserIn: Bornemann, Roland
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.534.2 Immunität (Abgeordnete)
342.534 Abgeordnete
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Disziplinarverfahren gegen Abgeordnete können ohne Zustimmung des Parlaments durchgeführt werden. Das Parlament kann die Aussetzung des Verfahrens nicht verlangen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog