27 AngG: 96 Abs.1 Z.1, 102 ArbVG : Oberster Gerichtshof 4 Ob 121/83 v.11.12.1984
Der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmung des 102 ArbVG liegt ein besonderer, vom Arbeitsvertragsrecht abweichender Begriff der 'Disziplinarmassnahme' zugrunde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1986; Nr 1; S 33-39)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.15 Arbeitsverfassung 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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