27 AngG: 96 Abs.1 Z.1, 102 ArbVG : Oberster Gerichtshof 4 Ob 121/83 v.11.12.1984

Der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmung des 102 ArbVG liegt ein besonderer, vom Arbeitsvertragsrecht abweichender Begriff der 'Disziplinarmassnahme' zugrunde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1986; Nr 1; S 33-39)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Das Recht der Arbeit (1986; Nr 1; S 33-39)