Entlassung wegen Ehrverletzung : OGH 4 Ob 152/84 v.26.2.1985 - AngG: 27 Z.6, 32
Auch eine an sich erhebliche Ehrverletzung ist kein Entlassungsgrund, wenn besondere Umstände, wie etwa Erregung über das vorangegangene Verhalten des Beleidigten, sie im Einzelfall noch entschuldbar erscheinen lassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1986; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-504612 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |