Entlassung wegen Ehrverletzung : OGH 4 Ob 152/84 v.26.2.1985 - AngG: 27 Z.6, 32

Auch eine an sich erhebliche Ehrverletzung ist kein Entlassungsgrund, wenn besondere Umstände, wie etwa Erregung über das vorangegangene Verhalten des Beleidigten, sie im Einzelfall noch entschuldbar erscheinen lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:26.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-504612 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage